CHINA – THE CIVIL CODE OF THE REPUBLIC OF CHINA. Shanghai 1930.
CHINA - THE CIVIL CODE OF THE REPUBLIC OF CHINA. Shanghai 1930.
3 CHINA – THE CIVIL CODE OF THE REPUBLIC OF CHINA. Translated Ching-Lin HSIA, with James L. E. Chow, Liu Chieh & Yukon Chang. Intoduction by Hon Foo Ping-Sheung. Book I: General Principles – Book II: Obligations – Book III: Rights ovr Things – Book IV: Family – Books V: Succession. Shanghai, Hong-Kong & Singapore, Kelly Walsh, 1930. Groß-Oktav. 293 S. Originaler blauer Verlags-Leinenband. 800,00 Order Number: 26038EB Die Idee eines Gesetzbuches, die Vorstellung einer Kodifikation zur Regelung gesellschaftlicher Konflikte ist keineswegs eine Errungenschaft des Abendlandes. Auch das chinesische Recht kennt seit alters die Form von Gesetzbüchern. Meist wurde es von Dynastie zu Dynastie weitertradiert. Die letzte Dynastie, das Ta-Tsing-Lü-Li, erließ im Jahre 654 n.Ch. eine solches Gesetzbuch, das zwar in weiten Bereichen strafrechtlichen Inhalts war, aber auch privatrechtliche Regelungen aufwies. Über die Frage der Qualität des Gesetzbuches im Alten China herrscht wenig Zweifel, teilweise sind Regelungen aufgenommen, die selbst modernen Ansprüchen genügen würden. Wenn in Konstantinopel im 6. Jahrhundert nicht das Corpus iuris civilis geschaffen wäre, würde Europa dem wenig entgegenhalten können, zumal die frühen chinesischen GesetzbücherJahrhunderte vor unserem Corpus iuris bereits in Kraft waren. In den Jahren 1928 bis 1930 wurde in der Republik ein neues Bürgerliches Gesetzbuch geschaffen, die letzte große Kodifikation des Reiches der Mitte. Vorgabe und Vorlage waren das Deutsche BGB und das Japanische, das teils vom deutschen BGB, aber auch vom Code vivil beeinflusst war. Den beiden Kodifikationen folgend, wollte man ursprünglich das Zivil- und Handelsrecht trennen, was man aber aufgrund der chinesischen Tradition wieder aufgab. Gleichwohl wurde der Name Bürgerliches Gesetzbuch (min-fa) beibehalten. Zur Ergänzung des Handelsrecht wurde in den Jahren 1928 bis 1930 weitere handelsrechtliche Sondergesetze erlassen, etwas das Scheck- oder Wechselrecht betreffend. Die Vorarbeiten zum Bürgerlichen Gesetzbuch der Republik China reichen bis in das Jahr 1911 zurück. Der erste Entwurf erschien 1925, der aber noch erheblich verändert wurde. Das Bürgerliche Gesetzbuch trat abschnittsweise in Kraft, das Erste Buch beispielsweise wurde am 23. Mai 1929 verkündet und trat am 10. Oktober 1929 in Kraft. Zuletzt wurde das Familien- und Erbrecht am 26. Dezember 1930 verkündet und trat am 5. Mai 1931 in Kraft. Über die nachfolgende Zeit der Besetzung durch Japan, des Bürgerkrieges und der kommunistischen Herrschaft bietet juristisch nicht viel Erwähnenswertes. Das moderne China dieser Tag hat eine Gesetzkommission eingesetzt, um ein neues, modernes Bürgerliches Gesetzbuch zu schaffen. Auf der Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches der Republik China nimmt wiederum das deutsche BGB eine entscheidende Rolle ein. Das Chinesische Gesetzbuch wurde noch im Jahr seiner Verkündigung ins Englische übersetzt! Dieses sehr seltene und kostbare Dokument der chinesischen Rechtsgeschichte wurde in Shanghai publiziert und gedruckt. |
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