ALBERICUS de Rosate (1290-1360), Commentaria in Codicem. Venedig 1586.
ALBERICUS de Rosate (1290-1360), Commentaria in Codicem. Venedig 1586.
ALBERICUS de Rosate (ca.1290-1360), In Primam (…et secundam) Codicis Partem Commentarij. Nunc denuo hac postrema editione. Venedig, Sub signa Auqilae renovantis, 1586. Quart. (Reprint Vico Verlag, Frankfurt am Main 2014) (I:) Ttlbl.mit Druckersignet, 282num.Bll.; (II:) Ttlbl.mit Druckersignet, 211num.Bll. (zusammen 990 S.) Zwei Teile in einem Halbleinenband. Order-no.: IC-80 ISBN 978-3-86303-365-1 lieferbar Erster in der Rechtspraxis verfasster Codexkommentar, der nicht aus Vorlesungen hervorgegangen, sondern als eigenständiger Kommentar verfasst wurde, niedergeschrieben von Albericus nach 1330. 420,00 Order Number: 24412AB Albericus de Rosate war nach seinem Rechtsstudium in Padua als Advokat in seiner Heimatstadt Bergamo tätig. Nachdem er sich aus der Rechtspraxis zurückgezogen hatte, arbeitete er seinem großen Kommentarwerk zum Codex Iustinianus, den er nach 1330 vollendet hat. Sein Kommentarwerk zeichnet sich durch die große Praxisnähe aus. Der Rechtspraxis kommt in Leben und Werk eine besondere Bedeutung zu: practici adorant eum. Seine Beinamen “magnus practicus” oder “summus practicus” verdeutlichen dies. Selbst Savigny hat der Nähe von Albericus zur Rechtspraxis große Bedeutung zugeschrieben, weil nach dem Niedergang der Rechtswissenschaft im 13. Jahrhundert nach Accursius wertvolle Impulse aus der Rechtspraxis die Entwicklung der Rechtswissenschaft vorantrieben. Zudem ist es der einzige Commentarius der Kommentatorenzeit, der selbstständig gearbeitet wurde und nicht aus publizierten Vorlesungen bestand. Selbst Savigny nennt ihn einen “ganz selbständigen Kommentar”. Albericus gibt in seinen Kommentaren an, aus welchen Werken er seinen Kommentar geschöpft hat, im Rahmen dieser Liste: Azo, Placentinus, Oldradus da Ponte und Cinus de Pistoia. Merkwürdigerweise wird Bartolus de Saxoferrato nicht namentlich genannt, obwohl er zitiert wird. Albercius wollte auch aus den älteren Kommentaren das Beste herausnehmen, um einen neuen und die vorangegangene Zeit abschließenden Kommentar anzufertigen. Es werden auch häufig nichtjuristischen Autoren allegiert, insbesondere dann, wenn es sich um Fragen der Politik und Ethik handelt. Die französischen Juristen nimmt Albericus nicht in sein Kommentarwerk auf, kritisiert diese gelegentlich. Coing I,272 mit weiteren Nachweisen. |
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