CODEX FLORENTINUS – Digesta Iustiniani, Florenz 1553: Laurentius Torrentinus.
CODEX FLORENTINUS - Digesta Iustiniani, Florenz 1553: Laurentius Torrentinus.
DIGESTA IUSTINIANI – DIGESTORUM seu PANDECTARUM LIBRI QUINQUAGINTA EX FLORENTINIS PANDECTIS REPRAESENTATUS. Florentinae, In officina Laurentii Torrentini Ducalis Typographi, 1553. Groß-Folio. Titelblatt mit schönem Holzschnittsignet, (54), 1.666 Seiten. Wunderbare, sehr gut erhaltene französische Kalbslederbände auf sechs Doppelbünden geheftet mirt reicher goldener Buchrückenprägung, goldene Filetarbeiten auf den Buchdeckeln. Insgesamt imposanter, geschmackvoller Bucheinband des späten 16. oder frühen 17. Jahrhunderts. Phantastischer ERSTdruck der Littera Florentina, ein Jahrtausendereignis in der europäischen Rechtsgeschichte! 12.500,00 Order Number: 13279AB CODEX FLORENTINUS in der berühmten originalen Druckausgabe Florenz 1553! Digestorum seu Pandectarum libri quinquaginta, ex Florentinis Pandectis repraesentati. Florenz 1553: In officina Laurentii Torrentini Ducalis Typographi. Tomus I: Liber I-XXVII. – Tomus II: Liber XXVIII-L. Zwei schöne, sehr gut erhaltene spätere Halblederbände aus dem späten 18. oder frühen 19. Jahrhundert, auf fünf Doppelbünden geheftet mit Goldprägung und goldgeprägtem Rückentitel, Lederecken und Buntpapierüberzug auf den Buchdeckeln. Sehr schönes Titelblatt mit Holzschnitt-Druckersignet, XXXV, (54), 1.666, (16) Seiten. Große Eingangsinutiale in Holzschnitt mit stehender Iustitia, Druckerwappen, Doppeladler sowie Löwe und Schaf. Zahlreiche Holzschnitt-Initalen in unterschiedlicher Größe und mit verschiedenen Ornamenten. Frischer, wunderbarer Gesamteindruck, kaum nennenswerte, marginale Gebrauchsspuren. TORELLI, in der Hauptsache der Vater Lelio (1489-1576) mit Hilfe des Sohnes Francesco, war der editorische Herausgeber, der auch Maßstäbe setzte in Edition und Druck einer kritischen Gesetzesausgabe. Es ist ein Prachtdruck, höchst sorgfältig bearbeitet, über 10 Jahre allein die Druckvorbereitung (zwischen 1543 und 1553 den gesamten Digestentext dreinmal durchkollationiert). Wunderschöne Drucktype auf starkem Papier, Großzügiger Rand, phantastische Komposition insgesamt, der wohl schönste juristische Druck überhaupt. Gedruckt in Großfolioformat (38,6 x 28 cm), getrennt nach Buch XXVII, nach der Seite 691. Im Zentrum der europäischen Rechtskultur leuchtet die spätantike Pergamenthandschrift, die unter der Bezeichnung Codex Florentinus in der Bibliotheca Medicea Laurenziana in Florenz verwahrt wird. Der Beginn der Europäischen Rechtswissenschaft in der Schule von Bologna zu Beginn des 12. Jahrhunderts, das Zeitalter der Glossatoren und Kommentatoren wäre in solcher Blüte ohne den Glücksfall des vollständigen Erhalts dieses Textzeugnisses überhaupt nicht denkbar. Die gesamte Europäische Rechtskultur entfaltete sich auf der Grundlage dieser Handschrift, die als die Mutterhandschrift aller späteren Abschriften gewertet wird und vermutlich sogar aus der Lebenszeit oder nahe der Lebenszeit von Kaiser Justinian selbst erstellt worden ist. Als einzige, vollstänidge spätantike Handschrift von diesem Gewicht überdauerte dieser Thesaurus iuris civili die Jahrhunderte nahezu unbeschadet und ist vermutlich in Amalfi, später in Pisa und dann seit 1406 in Florenz verwahrt worden . Als der lang ersehnte Druck des Codex Florentinus im Jahre 1553 in Florenz erschien, hatte die Europäische Rechtswissenschaft nunmehr das authentische Gesetzeswerk in einer äußerst prachtvollen Druckausgabe zur Verfügung. Nunmehr setzte auf der Grundlage der Littera Florentina eine ungeheure philologische und juristische Leistung in der Rekonstruktion des eigentlichen justinianischen Textes der Digesten setzte ein, die einen aus heutiger Sicht allerdings vorläufigen Abschluß erst Mitte des 19. Jahrhunderts durch den Druck der Editio maior von Mommsen fand. Ohne Zweifel weiß man heute, daß auch der Codex Florentinus eine Abschrift darstellt, man konnte die Korrektoren dieser Abschrift am Rande studieren und selbst die Korrektoren bauten Fehler ein. Zudem entdeckte man eine Lücke im Codex Florentinus, die wiederum durch Forschungen geschlossen werden konnte, Die Digesten sind das Kernstück des von Kaiser Justinian im 6. nachchristlichen Jahrhundert geschaffenen Corpus iuris civilis. Der Gesamtplan der DIGESTEN tritt uns in der einleitenden Constitutio “Deo auctore” entgegen. Es war der 15. Dezember 530 richtet Kaiser Justinian die Konstitution an seinen Minister Tribonian: de conceptione digestorum. Im Auftrag des Kaisers soll Tribonian eine Gesetzeskommission einrichten. Tribonian berief 16 Mitglieder: einen hohen Beamten, 4 Professoren (davon 2 von der Universität Konstantinopel und zwei von Beryt) und 11 Advokaten. Das Vorhaben war, aus alten beschaffbaren Juristenschriften eine den Anforderungen der Zeit und des Kaisers genügende Kompilation zu erstellen. Es sollte ein in 50 Büchern gegliederte, widerspruchsfreies und einheitliches Gesetzeswerk entstehen. Über weitere Einzelheiten gibt die Konstitution Auskunft. Dieses Sammelwerk des ius sollte in Anlehnun an alte Vorbilder Digesta oder, weil es “omnes disputationes et decisiones in se habet legitimas” “Pandektai” heißen. Justinian hatte die Absicht, die gesamte Rechtsliteratur sowohl in ihrer praktischer wie didaktischer Form zu ersetzen. Das Recht sollte in Zukunft allein in der Textform der Digesten Gesetzeskraft besitzen. Weitere Aufschlüsse über Inhalt und Zielsetzung der Digesten findet man in der am 16. Dezember 533 erlassenen doppelsprahcigen Konstitution Tanta bzw. Dedoken, allerdings nur insoweit, als der Kaiser bereit war, das Geheimnis der Kompilation zu lüften. Eines der großen Geheimnisse war, wie Justinian und die Gesetzeskommisison das Sammel, Sortieren und Auswählen der Texte technisch bewerkstelligte. Immerhin berichtet Justinian, man habe aus 2000 Büchern mit 3 Millionen Zeilen eine Kompilation von 50 Büchern mit 150.000 Zeilen erstellt. Das Wie wurde schließlich durch die sog. Massentheorie von Friedrich Bluhme gelöst, der zu Beginn des 19. Jahrhunderts den Vorgang auch nach heutiger Überzeugung schlüssig erklärte. Die Kommision habe, so Bluhme, die Masse der Schriften in drei Gruppen eingeteilt: die Ediktsmasse, die Sabinusmasse und die Papinianmasse. Dazu sei im Laufe der Kompilationsarbeit noch eine vierte Gruppe erstellt worden, die sog. Appendixmasse. Die Schriften jeder dieser Massen seinen in aufsteigender Folge der libri gelesen und excerpiert worden. Mit den Hauptwerken sei man so verfahren, daß man sie zuerst in kleinere Einheiten zerlegt und dann diese Einheiten zusammen mit solchen, sachlich gleichen Teilen anderer Autoren parallel gelesen habe. Über die Bucheinteilung von 50 libri hinaus sind die Digesten in sieben Partes geteilt. Über diese Gliederung berichtet Justinian ausführlich: Tanta-Dedoken 2-8. Teil I: libri 1-4 Einleitung, der origine iuris etc. Teil II: libri 5-11 de iudiciis Teil III: libri 12-19 de rebus Teil IV: libri 20-27: Pfandrecht, Sachmängel, Zinsen, Ehe- und Ehegüterrecht Teil V: libri 28-36: de testamentis et legatis Teil VI: libri 37-44: Erbrecht (Fortsetzung) Teil VII: libri 45-50: Verbalverträge, libri terribiles (libri 47 et 48), Appellation (liber 49), finis: de verborum significatione (50,16: über die Wortbedeutung) und de regulis iuris (50,17: über die Rechtsregeln) CODEX FLORENTINUS the edition of the archetype of European legal scholarship. The Codex Florentinus, a late ancient parchment manuscript to be found in the Bibliotheca Medicea Laurenziana in Florence, stands out as a pinnacle of European legal culture. The dawn of European legal science at the Bologna School at the beginning of the 12th century, that era of the glossators and commentators, would have been inconceivable in such glory without the stroke of luck represented by the complete preservation of this text. It was a divine inspiration of a unique nature, one that nevertheless paved the way for differing traditions. The Bologna School had created its own, slightly different textual basis, the so-called vulgate, which was to dominate the next four hundred years, because the Codex Florentinus – first kept in Pisa – was treated much like a state secret in Florence. |
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