SAVIGNY,F.C.v., Das Recht des Besitzes. 1.A., Gießen 1803.

SAVIGNY,F.C.v., Das Recht des Besitzes. 1.A., Gießen 1803.

SAVIGNY, Friedrich Carl von, Das Recht des Besitzes. Eine civilistische Abhandlung. Erste Auflage. Gießen bey Heyer, 1803. 8vo. (Reprint Vico Verlag Frankfurt am Main 2015) XXXII, 495 S. Hlwd. Order-no.: Sav-05 ISBN 3-936840-886-5-1

150,00

Order Number: 52903AB

„Das Recht des Besitzes“ erschien 1803 erstmals bei Georg Heyer in Gießen. Es folgten fünf weitere von Savigny betreute Auflagen, die letzte (sechste) im Jahre 1837. Nach dem Tode Savignys publizierte Adolf Friedrich Rudorff (1803-1873), Professor für römisches Recht in Berlin und treuester Schüler Savignys, eine postume Auflage, die er in Wien 1865 herausgab. In Verehrung seines großen Lehrers ließ er den Text mit kleinen Veränderungen aufgrund des Nachlasses von Savigny unverändert und setzte seine eigenen Ergänzungen und Anmerkungen in die Fußnoten, so dass eigentlich zwei Werke veröffentlicht wurden: Savignys postume letzte Ausgabe und Rudorffs Anmerkungen. Bereits dieses frühe Werk, das der 21jährige Rechtsgelehrte nach nur einem halben Jahr Niederschrift veröffentlicht hatte, zeigt die Richtung an, die später zum Programm der historischen Rechtsschule werden sollte. Das römische Recht wird Grundlage des geltenden Rechts, oder wie es später formuliert wurde: „Das heutige römische Recht“. Die Quellenforschung des römischen Rechts rückt wieder in das Bewusstsein, sie dient als Argument und Grundlage für die Rechtsdogmatik. Das nachfolgende 19. Jahrhundert bringt die Quelleneditionen auf höchsten Standard mit dem unstreitigen Höhepunkt der editio maior der Digesten von Theodor Mommsen. Savigny besinnt sich auf die Quellen des römischen Rechts, die Zitate werden weniger aus der Rechtsliteratur als vielmehr unmittelbar aus den Digesten entnommen. Savigny entwickelt eine präzise, schöne deutsche Fachsprache. In seiner Sprachpräzision und Sprachgewandtheit wird Savignys Nähe zu den Romantikern deutlich, noch mehr im vorangesetellten Literaturverzeichnis, in dem er die sprachliche Schärfe der Romantiker im Urteil über die bislang erschienenen Monographien zum Besitzrecht übernimmt. Auch rechtspolitisch birgt die Monographie ein Signal. Die französische Revolution fand anfangs auch in Adelskreisen durchaus freundlichen Widerhall, sogar Begrüßung. Doch der blutige Terror der Jakobiner ließ alle erschrecken. Eine Folge waren die insgesamt fünf Koalitionskriege gegen das revolutionäre Frankreich, die jedoch allesamt verloren gingen. Die Söldnertruppen der Koalitionäre hatten gegen die von den neuen Ideen beseelten Soldaten, die zudem von Napoléon befehligt wurden, keine Chance. Die revolutionäre Losung von Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit nimmt einen anderen Klang ein vor dem Hintergrund der Abhandlungen zum Recht auf Eigentum und Besitz, der nach Stand und Herkunft größten Ungleichheit in jeder Gesellschaft.

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