ARNDTS,L., Lehrbuch der Pandekten, 4.A., München 1861.
ARNDTS,L., Lehrbuch der Pandekten, 4.A., München 1861.
ARNDTS von Arnesberg, Ludwig, Lehrbuch der Pandekten. Erste Abtheilung: (I) Allgemeine Lehren und (II) Sachenrecht. Zweite Abtheilung: (III) Von den Obligationen Dritte Abttheilung: (IV) Von den Familienverhältnissen und (V) von der Erbschaft. Vierte Auflage. München, J.G. Cotta`sche Buchhandlung, 1861. Oktav. XX, 921 S. Schöner Halblederband ,ot vier unechten Bünden. 125,00 Order Number: 25593EB Arndts (1803-1878), Schüler von Savigny, promovierte in Berlin bei seinem grossen Lehrer und wirkte ab 1839 als Professor für römisches Recht in München. Im Jahre 1855 wechselte er an die Universität in Wien und hat dort massgebend für die Einführung des gemeinrechtlichen Pandektensystems gewirkt. In seinen Auffassungen war Arndts noch ganz und umfassend ein Mann der historischen Schule. Er betätigte sich auch als Politiker und sass in den Jahren 1848-49 im Paulskirchenparlament in Frankfurt am Main, wo er ein energischer Verfechter der grossdeutschen Lösung war. Sein Pandektenwerk, ds sich vielfach eng an das von Puchta lehnt, ist als Leitfaden zu den Vorlesungen verfasst. Arndts ist in Wien Rechtsprofessor und erwarb sich große Verdienste, das Pandektensystem in Österreich eingeführt zu haben. Die vierte Auflage folgt der ersten Wiener Überarbeitung von 1859/60, die so schnell vergriffen war, dass die vierte ein Jahr später folgte. Rechtslehre und auch Rechtspraxis verlangten nach einer schnellen Neuauflage, die Arndts nicht so schnell bewerkstelligen konnte. In der vierten Auflage von 1860/61 sind nur Berichtigungen und Zusätze aufgenommen worden, die neu erschienene Rechtsliteratur wurde im Anhang aufgenommen. Vier Jahre später erfolgte die überarbeitete fünfte Auflage. |
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