WESTENBERG,J.O.(1667-1737), Principia juris sec. ordinem Pandect. Berlin 1823.
WESTENBERG,J.O.(1667-1737), Principia juris sec. ordinem Pandect. Berlin 1823.
WESTENBERG, Johannes Ortwin (1667-1737), Principia juris secundum ordinem Digestorum seu Pandectarum in usum auditorium vulgata. Tomus I: Digestorum pars I – III. – Tomus II: Digestorum pars IV-VII. Nova Editio. Berlin, In libraria scholae realis. 1823. 8vo. (1:) Ttlbl., (6), 390 S.; (2:) Titelblatt, (4) S. 391-944. 2 Teile in einem Hlwd. Bestellnr: BIU-II-245 ISBN 978-3-86303-090-2 185,– € 185,00 Order Number: 24369AB J. O. Westenberg (1667-1737) promovierte 1687 zu Harderwyk und wurde 1688 Professor am Gymnasium zu Steinfurt. 1695 wurde er Ordinarius in der juristischen Fakultät zu Harderwyk, wechselte 1716 nach Franecker und schließlich 1723 an die Universität Leyden. Sein Haupwerk sind die Rechtsprinzipien auf der Grundlage der Diegsten, die erstmals 1712 in Harderwyk publiziert worden sind. Es folgten Edsitionen zu Leiden 1732 un d 1745, Wien 1755 und schließlich als letzte Auflage Berlin 1823, bewirkt hauptsächlich durch die Vorlesungen von Göschen. Das Werk war so erfolgreich, dass auch Kritiker auftraten, so behauptete der der wichtige holländische Jurist der eleganten Rechtsschule Gerard Noodt, Westenberg habe sein Werk aus einen Vorlesungen geschöpft: “…Wie weit dies zutrifft, ist schwer zu beurtheilen…” (Stintzing III,1/109 Noten). Nicht ohne Einfluß ist sicherlich gewesen, dass Noodt drei Jahre nach Westenberg ein Digestenlehrbuch publizierte, das er aber 1724 nach dem Buch 27 einstellte. Dem Werk war auch kein Erfolg beschieden und blieb unvollendet und wurde auch nicht mehr neu augelegt. Das Werk ist nach der Legalordnung der 50 Bücher aufgebaut, wie von Justinian unternommen in sieben partes unterteilt. Es ist “eine strenge Darstellung ausschließlich des Justinianischen Rechts, ohne jede Rücksicht auf Weiterbildungen…Die Quellenmäßigkeit geht soweit, daß möglichst der Wortlaut in mosaikartigen Verklammerungen festgehalten ist…” Zu den einzelnen Abschnitten sucht Westenberg “…zu jedem Titel den von den römischen Juristen besprochenen Edikts- oder Gesetzestext im Wortlaute wiederherzustellen, um dann alle weiteren Auseinandersetzungen als Commentar zu den einzelnen Wörtern jenes Wortlauts vorzutragen entsprechend dem Verfahren der römischen Edikts-Commentatoren…” |
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