BESELER,G.(1809-1884), System des deutschen Privatrechts. 4.A., Berlin 1885.
BESELER,G.(1809-1884), System des deutschen Privatrechts. 4.A., Berlin 1885.
BESELER, Georg (1809-1884), System des gemeinen deutschen Privatrechts. Vierte vermehrte und verbesserte Auflage. Berlin, Weidmannsche Buchhandlung, 1885. 8vo. (Reprint Vico Verlag, Frankfurt am Main 2014) XIX, 678; (679-) 1.258 S. Halbleinen. Bestellnr.: Sav-154 ISBN: 978-3-940176-49-3 lieferbar / available 245,00 Order Number: 22924AB Georg Beseler (1809-1884), Jurist und Politiker, Professor an den Universitäten Basel, Rostock, Greifswald und schließlich Berlin, einflußreicher Professor an den berühmten Germanistenversammlungen in Frankfurt am Main und Lübeck, Mitglied der Frankfurter Nationalversammlung und von 1874 bis 1881 auch Mitglied des Deutschen Reichstages war eine Leitfigur der deutschen Rechtswissenschaft und ein vehementer Streiter für das Deutsche Recht neben dem römischem Recht in der Prägung von Savigny. Sowohl als Rechtshistoriker wie als Rechtsdogmatiker war er einer der bedeutendsten Germanisten des 19. Jahrhunderts. Sein Lehrbuch zum deutschen Recht war das führende seiner Zeit und in seiner Methode weitgehend von Puchta beeinflußt. Es ist kein Kommentar, sondern ein System des Deutschen Rechts, das die Grundsätze mit den sie tragenden Rechtsregeln heurausarbeitet. Ziel ist eine umfassende Darstellung, der Allgemeine Teil dominiert im System, die Einzelfragen werden über den apparatus criticus außerhalb des Lehrbuches weitergeleitet. Inhaltlich ist es das gemeine deutsche Privatrecht, das auch die Materien mit erfasst, die aus dem römisch-rechtlichen Bereich modifiziert ins Deutsche Privatrecht Eingang gefunden haben. Das rfeine römische Recht allerdings bleibt ausgeschlossen. Das deutsche Privatrecht umfasst nunmehr neue Gebiete, die die Pandektistik in ihrem Aufbau des Zivilrechts vernachlässigt hat, etwa das Handelsrecht. Seinem Lehrbuch legte er folgende Systematik zugrunde: I: Allgemeiner Teil 1. Begriff, Umfang und System des gemeinen deutschen Privatrechts – 2. Die Rechtsquellen – 3. Die Rechtsverhältnisse II: Das gemeine Landrecht 1. Das Personenrecht 2. Das Sachenrecht 3. Das Obligationenrecht 4. Das Familienrecht 5. Das Erbrecht III: Das gemeine Ständerecht 1. Das Adelsrecht 2. Das Landwirtschaftsrecht 3. Das Bergrecht 4. Das Gewerberecht 5. Das Handelsrecht 6. Das Wechselrecht 7. Das Seerecht |
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