MACKELDEY,F.(1784-1834), Lehrbuch des Römischen Rechts. 14.A., Wien 1862.

MACKELDEY,F.(1784-1834), Lehrbuch des Römischen Rechts. 14.A., Wien 1862.

MACKELDEY, Ferdinand (1784-1834), Lehrbuch des Römischen Rechts. Vierzehnte vielfach veränderte Original-Ausgabe besorgt durch Johann Adam Fritz. Erster Band, Einleitung und allgemeiner Theil. Zweiter Band, Besonderer Theil. Wien, Druck und Verlag von Carl Gerold`s Sohn, 1862-1863. 8vo. (Reprint Vico Verlag, Frankfurt am Main 2013) (1) Ttlbl., XVI, 239 S.; (2) Ttlbl., VI, 496 S. (zus.: 760 S.) Hlwd. Bestellnr.: Sav-161 ISBN 3-936840-36-9 lieferbar / available

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F. Mackeldey (1784-1834), geboren zu Braunschweig, besuchte das Gymnasium und die Universität zu Helmstedt, dort promovierte er am 19. Mai 1806 und wurde ein Jahr später Privatdozent. Im Jahre 1808 wurde er trotz Verlust seines Gehörs zum Extraordinarius ernannt und ein Jahr später auch Beisitzer am Spruchkollegium. Nach der Auflösung der Universität Helmstedt im Dezember 1809 wurde er Extraordinarius in Marburg, somit direkter Nachfolger von Savigny. Im Jahre 1811 wurde er zum Ordinarius ernannt und nahm 1818 einen Ruf als Professor des römischen Rechts nach Bonn an, wo er im Sommer 1819 seine Lehrtätigkeit aufnahm. Seine Vorlesungen waren überaus gut besucht, Mackeldey geriet aber vor allem mit Böcking wegen seiner mangelnden Wissenschaftlichkeit in Streit: ?Unfug und Spott, die ein Teil seiner Zuhörer sich von jeher mit seiner Taubheit erlaubt hatten, führten mehrfach zu unangenehmen Auftritten, hinderten ihn jedoch nicht, seine Lehrtätigkeit fortzusetzen, selbst als andere körperliche Leiden seit 1825 immer stärker hinzukamen. In den letzten Zeiten, als die Füße den Dienst versagten, ließ er sich wohl noch in den Lehrsaal tragen.” (Stintzing-Landsberg III,2/121-Noten) 1814 publizierte Mackeldey ein Institutionenlehrbuch, das er 1818 in der zweiten Ausgabe zum Pandektenlehrbuch erweiterte. 1833 erschien sein letzte (zehnte) vom ihm bearbeitete Ausgabe und wurde letztmalig 1862 in Wien gedruckt. Sein Lehrbuch trat einen unvergleichlichen Siegeszug in Europa an, fast in alle europäischen Sprachen wurde das Werk übersetzt. Vom Mackeldey existieren Übersetzungen in Spanien, Frankreich und Russland. Kein anderes Lehrbuch hat eine solch hohe Auflagenzahl vorzuweisen. Insbesondere traf es seinen Kollegen Böcking bitter, dass sein eigenes Lehrbuch wegen Erfolglosigkeit eingestellt wurde. Bis zur Jahrhundertmitte war der Mackeldey das Vademecum jedes Jurastudenten. 50 Jahre büffelten die Iurastudenten mit dem Mackeldey. Einleitung: Von den allgemeinen, historischen und literarischen Bekenntnissen zum Studium des Römischen Rechts Allgemeiner Theil Besonderer Theil I. Einleitung II. Obligationen III. Familienverhältnisse und deren Einfluß auf die Vermögensverhältnisse IV. Erbrecht

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