BEKKER,E.I.(1827-1916), System des Pandektenrechts, Weimar 1896.
BEKKER,E.I.(1827-1916), System des Pandektenrechts, Weimar 1896.
BEKKER, Ernst Immanuel (1827-1916), System des heutigen Pandektenrechts. Weimar, Hermann Böhlau, 1896. 8vo. (Reprint Vico Verlag, Frankfurt am Main 2015) (1) XV, 539 S.; (2) XVII, 378 S. 2 Teile in einem Halbleinenband. Order-no.: Sav-200 175,00 Order Number: 1066AB Bekker (1827-1916) war Sohn des berühmten Philologen Immanuel Bekker, über den Schleiermacher sagte, dass ?er in sieben Sprachen schwieg”. Sein Vater vermittelte ihm auch den Sprachunterricht, der ihm den Ruf einbrachte, unter den ?Zivilisten der strengst philologisch Vorgeschulte” zu sein, bis er in wenigen Jahren auf dem Berliner Friedrich-Wilhelms-Gymnasium Abitur machte. Danach studierte er in Berlin und Heidelberg, dort hörte er bei Vangerow mit Begeisterung die Pandektenvorlesungen. In Berlin hörte er vor allem bei Homeyer und Rudorff, Puchta fand weniger sein Interesse. Nach Beendigung seines Studiums trat er 1847 in den rechtspraktischen Dienst am Berliner Stadt- und Kammergericht. Am 17. Februar 1849 promovierte er in Berlin, nach einem Militärdienst habilitierte er sich im Herbst 1853 für römisches Recht in Halle und wurde dort Ostern 1855 zum Extraordinarius ernannt. 1857 nahm er einen Ruf als Ordinarius nach Greifswald an. 1863 unterbrach er sein Ordinariat, um bei Bismarck als Volontär im auswärtigen Amte zu arbeiten. 1874 wechselte er auf den Lehrstuhl von Vangerow in Heidelberg, den kurzzeitig Windscheid inne hatte. Bekker hat von ?1874-1908 den alten Ruf dieser erstklassigen Pandektenprofessur unter noch so veränderten und erschwerenden Umständen voll aufrechterhalten. Erst dann ließ er sich durch das Alter und durch den allwinterlichen Brustkatarrh, der sich dem Augenleiden gesellt hatte, nötigen, sich vom akademischen Lehramte zurückziehen..” (Landsberg III,2/355) Das System ist nach der Vorrede als Hilfsmittel zu der von Bekker gehaltenen Pandektenvorlesung gedacht, sollte aber zugleich den erreichten Entwicklungsstand der Privatrechtswissenschaft in Deutschland darstellen. Mit dieser Zielsetzung rechtfertigt Bekker in der Vorrede, dass er das Werk zu einer Zeit veröffentlicht hat, in der der Erste Entwurf des Bürgerlichen Gesetzbuches bereits publiziert war. Das Buch enthält nur den allgemeinen Teil des Pandektensystems, der im einzelnen nach dem von Heise entworfenen und von Savigny aufgegriffenen Schema aufgebaut ist. Das Ziel des Buches definiert der Autor selber dahin, dass es ihm in erster Linie darauf ankomme, klare Rechtsbegriffe zu entwickeln und zu übermitteln, da auf dieser Eigenschaft die große Wirkung des Römischen Rechts eigentlich beruht habe. E. I. Bekker gehört nicht zur historischen Rechtsschule und zu den Nachfolgern Savignys. Das Buch ist außerordentlich selbständig abgefasst und dringt in entsprechender Zielsetzung des Autors in viele Probleme selbständig ein, beispielsweise in § 80 der Tatbestandslehre oder § 91 in der Lehre von der Verfügungsgewalt. Der Text gibt zunächst eine klare Darstellung der wesentlichen Regeln der einzelnen Materien, sodann folgen häufig Beilagen zum Text, in denen scharfsinnig Spezialfragen erörtert werden. Im ganzen ähnlich wie das Werk von Brinz ein wissenschaftlich selbständiges und bedeutendes Werk, das zu denen gehört, welche die Entwicklung des Pandektenrechts abschließen. Einleitung Begriff des Pandektenrechts Die Quellen des Pandektenrechts Corpus iuris civilis Übersicht der Litteratur Die historische Schule Neueste Litteratur Allgemeine Lehren I: Die Rechte II. Die Personen: Fysische Personen – Juristische Personen III. Die Sachen |
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